|
AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen
Letzte Aktualisierung:
09. Dezember 2005
Druckversion
(.rtf)
1.
Geltungsbereich
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen
sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Übersetzerin und ihren
Auftraggebern. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie
aus-drücklich schriftlich genehmigt worden sind. Es gelten bei
Vertragsabschluss nur die AGB, die dem jeweiligen Angebot beiliegen, bzw. zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite unter
www.meine-uebersetzung.de hinterlegt
sind. Der Kunde hat sich daher unmittelbar vor Vertragsab-schluss von der neuesten
Fassung der AGB Kenntnis zu verschaffen. Die AGB gelten ab dem o. g. Datum bis
auf weiteres. Vorhergehende AGB verlieren mit Erscheinen einer neuen Fassung ihre
Gültigkeit.
(2) Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers sind für die
Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber hat die Übersetzerin spätestens bei Auftragsvergabe
über besondere Ausführungsformen der Über-setzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form
der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der
Übersetzerin einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unter-lagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der
Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftrag-gebers,
Abbildungen, Tabellen, Zeichnungen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegen-heiten ergeben,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.
Ausführung und Mängelbeseitigung
(1)
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungs-gemäßer
Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine
Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber beige-fügt
worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein
ver-ständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehler-hafte oder
unvollständige Text-vorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene
Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den
Verantwortungsbereich der Übersetzerin.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen,
nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in
der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die Übersetzerin. Der
Anspruch auf Mängelbe-seitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe
des Mangels der Übersetzerin gegen-über schriftlich und unverzüglich
geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Übersetzerin vom
Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4)
Der Anspruch auf Nach-besserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige
nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten
eingegangen ist.
(5)
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben
die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte wieder auf, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind
bindend. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung
infolge eines Umstandes unter-bleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die
Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die
Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten oder vom
Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte,
insbesondere Schadens-ersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegen-standes sind Lieferfristen
und Honorare neu zu verhandeln.
4.
Haftung
(1)
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in
angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässig-keit tritt nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der
vom Auftraggeber über-gebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber
hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
5.
Berufsgeheimnis
Die
Übersetzerin verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammen-hang mit dem
Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
6.
Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1)
Der Umfang der Übersetzung wird, sofern nicht anders ver-einbart, anhand
der Normzeilen-zahl des Ausgangstextes ermit-telt. Als Normzeile gelten
55 Schreibmaschinenanschläge.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der
Übersetzung fällig.
(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf
die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten
werden nach Aufwand berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen
Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. Sie kann die Übergabe ihrer
Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(4)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei
gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
7.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung
der Übersetzung.
(2) Die Übersetzerin hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
8.
Vertragskündigung
(1)
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der
Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die
Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber
schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall
Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
9.
Anwendbares Recht
(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches
Recht. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
|