übersetzungen. englisch - deutsch. französisch - deutsch.   c. ruppenthal. diplom-übersetzerin. diplom-dolmetscherin




AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen

Letzte Aktualisierung: 09. Dezember 2005
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1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Übersetzerin und ihren Auftraggebern. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie aus-drücklich schriftlich genehmigt worden sind. Es gelten bei Vertragsabschluss nur die AGB, die dem jeweiligen Angebot beiliegen, bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite unter www.meine-uebersetzung.de hinterlegt sind. Der Kunde hat sich daher unmittelbar vor Vertragsab-schluss von der neuesten Fassung der AGB Kenntnis zu verschaffen. Die AGB gelten ab dem o. g. Datum bis auf weiteres. Vorhergehende AGB verlieren mit Erscheinen einer neuen Fassung ihre Gültigkeit.
(2) Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Über-setzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unter-lagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftrag-gebers, Abbildungen, Tabellen, Zeichnungen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegen-heiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungs-gemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber beige-fügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein ver-ständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehler-hafte oder unvollständige Text-vorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die Übersetzerin. Der Anspruch auf Mängelbe-seitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels der Übersetzerin gegen-über schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Übersetzerin vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nach-besserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unter-bleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadens-ersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegen-standes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

4. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässig-keit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber über-gebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

5. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammen-hang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird, sofern nicht anders ver-einbart, anhand der Normzeilen-zahl des Ausgangstextes ermit-telt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.
(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Sie kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
(2) Die Übersetzerin hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.



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